Vorabpauschale
Was ist die vorabpauschale?
Die Vorabpauschale ist keine Zusatzsteuer. Sie ist die gesetzliche Antwort auf ein echtes Problem: Thesaurierende ETFs schütten nichts aus, der Staat bekommt also jahrelang keine Steuer, obwohl Wertzuwachs entsteht. Die Vorabpauschale ist eine jährliche Mindestbesteuerung auf Basis eines fiktiven Basisertrags. Das Entscheidende: Was heute als Vorabpauschale gezahlt wird, wird beim späteren Verkauf angerechnet. Der Steuerstundungseffekt bleibt, er wird nur geglättet.
Einsteiger-Block
Stell dir vor, du kaufst ein Grundstück und machst es jedes Jahr ein bisschen wertvoller. Das Finanzamt sagt: „Wir warten nicht, bis du es verkaufst, wir schätzen einen Mindestjahresertrag und besteuern den jetzt schon.” Genau das macht die Vorabpauschale bei thesaurierenden ETFs. Aber: Wenn du den ETF irgendwann verkaufst, wird das, was du bereits als Vorabpauschale gezahlt hast, abgezogen. Du zahlst dieselbe Gesamtsteuer, nur früher.
Vorabpauschale-Rechner
Steuerstundungsvorteil über 20 Jahre (Thesaurierer vs. Ausschütter)
| Jahr | Fondswert | Vorabpauschale | Steuer |
|---|
Annahme: 7 % jährliche Rendite, Basiszins und Teilfreistellung aus den Eingaben. Beim Ausschütter wird die gesamte Rendite jährlich als Ausschüttung besteuert. Die Vorabpauschale wird angerechnet und reduziert die Endbesteuerung beim Verkauf.
Fortgeschrittene-Ebene
Formel:
Vorabpauschale = (Fondswert zu Jahresbeginn × Basiszins × 0,7) − tatsächliche Ausschüttungen
Der Basiszins wird jährlich vom BMF festgelegt (2024: 2,29 %, 2025: 2,53 %). Er basiert auf dem Zinssatz für langfristige Bundesanleihen. In der Nullzinsphase 2021 lag er bei 0 %, es fiel keine Vorabpauschale an.
Teilfreistellung: Bei Aktienfonds sind 30 % der Vorabpauschale steuerfrei (Teilfreistellungsquote). Effektiv sind nur 70 % der berechneten Vorabpauschale zu versteuern. Darauf wird der Abgeltungssteuersatz von 25 % + Soli angewendet.
Mindest-Null-Klausel: Wenn der Fonds im Kalenderjahr an Wert verloren hat, ist die Vorabpauschale 0. Es gibt keine negative Vorabpauschale.
Freistellungsauftrag: Die Vorabpauschale wird gegen den Freistellungsauftrag (801 € / 1.602 € für Ehepaare) gerechnet. Bei kleinen Depots fällt dadurch oft gar keine Steuer an.
Fehlinterpretation 1: „Thesaurierer sind jetzt genauso besteuert wie Ausschütter.” Falsch. Der Steuerstundungseffekt bleibt real. Die Vorabpauschale besteuert nur einen fiktiven Mindestbetrag, nicht den tatsächlichen Wertzuwachs. Der Zinseszins auf den gestundeten Steuerbetrag ist weiterhin ein messbarer Vorteil, besonders bei langen Haltedauern.
Fehlinterpretation 2: „Die Vorabpauschale kostet mich jedes Jahr bares Geld.” Nein, sie ist eine Vorauszahlung auf Steuer, die ohnehin anfällt. Der „Kosten”-Charakter entsteht nur durch Opportunitätskosten: Das Geld, das als Vorabpauschale fließt, kann nicht mehr investiert bleiben. Dieser Effekt ist real, aber klein. typischerweise unter 0,1 % p.a. beim aktuellen Basiszins.
Wer versteht, dass die Vorabpauschale eine Vorauszahlung ist und keine Zusatzsteuer, hält seinen thesaurierenden ETF, und kassiert den Steuerstundungseffekt noch immer, nur kleiner als vor 2018. Die richtige Frage ist nicht „Thesaurierer oder Ausschütter wegen der Vorabpauschale?”, sondern „Wie groß ist der verbleibende Stundungsvorteil bei meinem Depot und meinem Steuersatz?”