Freistellungsauftrag
Freistellungsauftrag richtig aufteilen?
Der Freistellungsauftrag schützt bis 1.000 € vor Steuern
Der Freistellungsauftrag schützt Kapitalerträge bis 1.000 € pro Person (2.000 € für Ehepaare) vor der Abgeltungsteuer. Das klingt einfach. wird aber bei mehreren Depots und Brokern systematisch falsch verwaltet.
Die Faustregel “gleichmäßig aufteilen” ist suboptimal. Die richtige Strategie: Den Freibetrag dem Broker zuweisen, bei dem die höchsten Erträge anfallen. typischerweise dem Depot mit dem höchsten Volumen oder dem aktivsten Sparplan.
Ein häufiger Fehler kostet mehrere hundert Euro
Szenario: Du hast 800 € Kapitalerträge im Jahr
- 500 € Vorabpauschale beim Hauptbroker (A)
- 300 € Zinsen beim Tagesgeldkonto (B)
❌ Falscher Split
Wenn du die Freistellungsaufträge gleichmäßig aufgeteilt hast:
- Broker A bekommt 500 € Freibetrag
- Broker B bekommt 500 € Freibetrag
Resultat: Tagesgeldkonto zahlt auf 300 € − 500 € = 0 €, aber Broker A zahlt auf 500 € − 500 € = 0 € auch Steuern, weil die 500 € Freibetrag allein nicht ausreichen. Das führt zu falschen Steuerwarnungen und manueller Nachbesserung.
✓ Richtige Lösung
Freistellungsauftrag komplett beim Hauptbroker eintragen:
- Broker A: 1.000 € Freibetrag
- Broker B: 0 € Freibetrag
Resultat:
- Broker A: 500 € Vorabpauschale − 1.000 € Freibetrag = 0 € Steuern
- Broker B: 300 € Zinsen − 0 € Freibetrag = 75 € Steuern (25 %)
- Gesamt: Nur 75 € Steuern statt 200 € (bei falscher Aufteilung)
Das Tagesgeldkonto zahlt zwar Steuern, aber du kannst die 75 €-Steuer in der Steuererklärung zurückholen, weil der Freibetrag nicht vollständig genutzt wurde.
Professionelle Freistellungs-Strategie
- Schätzen: Welcher Broker erzeugt die meisten Erträge? (Hauptdepot > Tagesgeldkonto > Zusatzdepots)
- Konzentrieren: Den ganzen Freibetrag bei diesem Broker eintragen
- Jährlich prüfen: Haben sich Ersparnisse verschoben? Neue Positionen? → Anpass anpassen
- Steuererklärung: Falls Freibetrag übers Jahr nicht vollständig genutzt wurde → Steuererstattung holen
Δ-Moment: Depot-Hygiene ist ein Steuervorteil
Den Freistellungsauftrag einmal im Jahr prüfen ist Teil der Depot-Hygiene. besonders wenn sich Ersparnisse oder Erträge verschoben haben:
- Neue Sparplan-Investitionen → mehr Erträge beim Hauptbroker?
- Tagesgeldkonto aufgelöst → Freibetrag nicht mehr gesplittet?
- Neues Depot eröffnet → zusätzliche Verwaltung?
Wer diese Optimierung ignoriert, zahlt mehrere hundert Euro Steuern zu viel, völlig vermeidbar.